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Die Firma Accor hat ein Partnerprogramm ausgearbeitet, das auf die Einrichtung einer Hypertextverknüpfung zwischen dem Internet-Auftritt Accorhotels.com, gegenwärtig unter der URL-Adresse http://www.accorhotels.com (nachstehend « Accorhotels-Website ») aufrufbar, und dem Auftritt eines Partners (nachstehend « Partner-Website ») abzielt.
Diese Hypertextverknüpfung ermöglicht den Besuchern der Partner-Website, mittels einer Ikone, Werbefläche oder Accorhotels-Suchmaschine, die auf eine Seite von Accorhotels.com verweist, auf einen oder mehrere Accor-Websites geleitet zu werden und dort ein oder mehrere Hotelzimmer zu reservieren.

Als Gegenleistung zur Einrichtung besagter Hypertextverknüpfung auf der Partner-Website zahlt Accor dem Partner eine feste Vergütung wie im nachstehenden § 5 ausgeführt. Diese errechnet sich nach der Zahl der durch die Besucher der Partner-Website effektiv verbrachten und nicht stornierten Übernachtungen.


1 - Partnerschaftsbedingungen

Unter Berücksichtigung des kommerziellen Charakters der Partnerschaft behält sich Accor das Recht vor, Partnerschaftsanträge nach freiem Ermessen und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Es werden vor allem Internet-Auftritte abgelehnt (wobei die Liste nicht erschöpfend ist), die direkt oder indirekt :
- Gewalt verherrlichende, rassistische oder verleumderische Bilder oder Texte enthalten oder zu jeglicher Art von Radikalismus oder Diskriminierung aufrufen,

- pornographische, erotische, religiöse, politische oder andere Inhalte anbieten,

- im Widerspruch zu geltenden Gesetzen, Verordnungen und Rechten Dritter stehen,

- oder in anderer Weise das Image von Accor oder deren Geschäftspolitik schädigen können.

2 - Accor-Pflichten

Die Reservierung von Hotelzimmern kommt direkt zwischen den Besuchern der Partner-Website und der Firma Accor zustande, die für korrekte Ausführung der Reservierung und damit zusammenhängenden Leistungen verantwortlich ist, da Accor gegenüber der Kundschaft Vermieterin ist.

Accor trägt die volle Verantwortung für alle Phasen von Entgegennahme und Bearbeitung der Reservierung sowie Dienstleistungserbringung, wenn diese durch den Internauten veranlasst werden: Reservierung, Bestätigung mittels Kreditkarte, Stornierung.

3 - Partnerpflichten

3-1 Allgemeine Pflichten

Während der Dauer der vorliegenden Partnerschaft verpflichtet sich der Partner :

- dass seine Web-Präsenz keine Auftritte enthält oder eine direkte oder indirekte Verknüpfung mit Auftritten hat, die Gewalt verherrlichende, rassistische oder verleumderische Bilder oder Texte enthalten oder zu jeglicher Art von Radikalismus oder Diskriminierung aufrufen,

- pornographische, erotische, religiöse, politische oder andere Inhalte anbieten,
- im Widerspruch zu geltenden Gesetzen, Verordnungen und Rechten Dritter stehen oder in anderer Weise das Image von Accor oder deren Geschäftspolitik schädigen können,
- die Accor-Logos und Accor-Marken darstellenden grafischen Bestandteile zu respektieren und diese auf keinen Fall zu ändern,

- die für die Einrichtung der Verknüpfungen zur Accorhotels-Website oder den anderen Accor-Marken-Auftritten notwendigen HTML-Kodes nicht zu modifizieren,

- die von Accor bereitgestellten Verknüpfungen nur zu gebrauchen, damit die Internauten des Partners zur Accorhotels-Website oder den anderen Accor-Marken-Auftritten gelangen können,

- dass seine Web-Präsenz frei von Viren, trojanischen Pferden und anderen Verseuchungen ist, vor allem Kodes oder Befehle, die benutzt werden können, um auf von Accor oder einem Dritten genutzte Daten, Dateien oder sonstige Software-Programme zuzugreifen, sie zu ändern, zu löschen oder zu schädigen,

- bei Kündigung der vorliegenden Partnerschaft durch die eine oder andere Partei die Verknüpfung mit Accorhotels.com aufheben zu lassen und Gebrauch und/oder Reproduktion der Accor-Logos und Accor-Marken, in welcher Form auch immer, zu beenden,

- Accor für jeglichen Verlust vollständig zu entschädigen, den diese wegen der Reklamation eines Dritten erleidet, welche durch die Nichtbeachtung der Partnerpflichten nach Wortlaut der vorliegenden Sonderbedingungen begründet ist.

Ganz allgemein gewährleistet der Partner, dass er alles unterlässt oder nicht zulässt, was in irgendeiner Weise Accor oder einem Dritten zustehende Rechte (einschließlich Accors gewerbliche Schutzrechte) in einer beliebigen Rechtsordnung verletzt.

3-2 Mit Werbung verbundene Pflichten

Während der Dauer der vorliegenden Partnerschaft verpflichtet sich der Partner :

- keine Stichwörter zu erwerben, die Accor gehörenden Domain-Namen oder Marken bzw. ihrer Deklination ähneln, und zwar bei einem Suchmaschinenbetreiber oder Einlistungsdienstleister (z. B. Google, Yahoo usw.),

- keine gesponserten Verknüpfungen mit einem oder mehreren Accor-Websites herzustellen.
- keine Domain-Namen zu hinterlegen, die eine oder mehrere Accor-Marken enthalten, ob korrekt oder inkorrekt geschrieben.
- keine Unter-Domain anzulegen, die eine oder mehrere Accor-Marken enthält, ob korrekt oder inkorrekt geschrieben.
- keine Accor gehörende Marken im HTML-Kode der Seiten seiner Web-Präsenz zu verwenden, um damit in den Suchmaschinen hervorzutreten.

- ohne vorherige Zustimmung seitens Accor keine Kommunikationsaktionen vorzunehmen, die eine Accor gehörende Marke anführen.

- jeden Domain-Namen, der eine oder mehrere Accor-Marken enthält und vor Inkrafttreten des vorliegenden Vertrags hinterlegt wurde, sofort und für Accor kostenfrei zurückzugeben.

Für jede per E-Mail gemachte Werbung verpflichtet sich der Partner, die §§ 20, 21 und 22 des Gesetzes Nr. 2004-575 vom 21. Juni 2004 (Gesetz über Vertrauen in die digitale Wirtschaft) zu beachten, das vor allem eine eindeutige Identifizierung des Verfassers der Botschaft sowie deren Gegenstands vorsieht.

Der Partner erkennt an, dass seine elektronische Unterschrift am Ende des Antragsformulars den Beweis seines Engagements und der Akzeptierung der vorliegenden Sonderbedingungen darstellt.

4 - Inkrafttreten

Die Partnerschaft tritt in Kraft nach Annahme der Partnerkandidatur durch Accor sowie Eingang beim Partner eines Bestätigungsschreibens, das ihm in seiner Web-Präsenz die sofortige Installierung einer beliebigen Verknüpfung, Werbe- oder Schaltfläche erlaubt, die eine Verbindung zu Accorhotels.com oder anderen Websites der Marke Accor herstellt. Der Partner verfügt dazu über eine regelmäßig aktualisierte Datenbank, aus der er die Verknüpfungen entnehmen kann, die seinem Seiteninhalt oder Umfeld am besten entsprechen.

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Zugriff auf Programme und Daten der Accorhotels-Website oder anderen Auftritte der Marke Accor dem Partner kein Recht an diesen Programmen und Daten gewährt, die ausschließliches Eigentum ihrer Urheber bleiben.

5 - Vergütung

Eine Vergütung an den Partner wird erst ab vorheriger Versendung einer E-Mail durch Accor fällig, welche die Annahme der Kandidatur des Partners bestätigt und ihm die Installierung der Hypertextverknüpfung zu Accorhotels.com erlaubt.

Berechnungsbasis für die Vergütung ist die Anzahl der Nettoübernachtungen, d.h. die tatsächliche Anzahl der Übernachtungen, welche über die Website des Affiliate-Partners gebucht wurden. Eventuelle nachträgliche Stornierungen und Änderungen, die über einen anderen Verkaufskanal als Internet (zum Beispiel direkt im Hotel) vorgenommen wurden, werden von der Vergütung abgezogen.

Der Vergütungssatz ist je nach Markenhotel unterschiedlich:

  • 1% bei Transaktionen in den Hotels Etap und Formule 1
  • 3% bei Transaktionen in den Hotels Ibis und All Seasons
  • 6% bei Transaktionen in den Hotels Lucien Barrière, Sofitel, Pullman, MGallery, Novotel, Mercure, Suitehotel und Adagio

Für alle Befast-Mitglieder

Eine Vergütung seitens Accor wird erst ab dem Datum des Versands eines elektronischen Briefes fällig, in dem Accor dem Partner die Annahme seines Antrags und die Identifizierungscodes bestätigt, mit denen er Hypertext-Links zur Website accorhotels.com einrichten kann.
Die Vergütung errechnet sich auf der Grundlage der Anzahl der Klicks (Visits) und der Anzahl der Übernachtungen, die über die Partnerwebsite reserviert wurden, abzüglich der möglicherweise stornierten Übernachtungen.

Die Höhe der Vergütung variiert je nach Hotelmarke und beträgt:

  • für eine Nacht in einem Sofitel : 6 Euro
  • für eine Nacht in einem Novotel : 3 Euro
  • für eine Nacht in einem Mercure : 3 Euro
  • für eine Nacht in einem Suitehotel : 3 Euro
  • für eine Nacht in einem Ibis : 1 Euro
  • für eine Nacht in einem Hotel einer anderen Marke : 0 Euro

Die Vergütung pro Klick beträgt 0,02 Euro.

Unter folgenden Bedingungen kann ein Bonus gewährt werden :

Der monatliche Bonus ist auf das Nettoübernachtungsvolumen (nach Abzug möglicher Stornos) in den Hotelmarken Sofitel, Novotel, Mercure, Suitehotel und Ibis im abgelaufenen Monat indexiert.

- Zwischen 101 und 300 Nettoübernachtungen    
- Zwischen 301 und 600 Nettoübernachtungen    
- Zwischen 601 und 1500 Nettoübernachtungen  
- Über 1500 Nettoübernachtungen                    
bonus von 50 Euro
bonus von 200 Euro
bonus von 500 Euro
bonus von 1,000 Euro

Diese Boni können nicht kumuliert werden.
 

Accor behält sich das Recht vor, die Art und die Höhe der Vergütungen aus dieser Partnervereinbarung jederzeit und mit einer Frist von 15 Tagen nach Ankündigung per E-Mail zu ändern.
Der Partner stellt über den zu vergütenden Betrag eine monatliche Rechnung aus, sobald der Mindestauszahlungsbetrag von 50 Euro netto zum Ende eines Monats erreicht ist. Bezüglich der Bezahlung der Provisionen, wird, gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Partnerprogramms, Anfang Januar 2007 eine letzte Abrechnung über alle Provisionen bis einschließlich 31.12.2006 erstellt, die, sofern der Betrag zum Monatsabschluss mehr als 3 Euro ohne Steuern beträgt, in Rechnung zu stellen ist. Umleitungen auf die Website oder Buchungen von Übernachtungen, die über das Befree/Befast Partnerprogramm erfolgen, werden ab 01.01.2007 nicht mehr vergütet. Sowohl diese letzte Rechnung als auch sämtliche, seit dem 2. Quartal 2004 noch ausstehende Rechnungen müssen bis spätestens 31.03.2007 bei uns eingehen. Sobald diese Frist abgelaufen ist, können wir keine über die Befree/Befast-Plattform entstandenen Vergütungen mehr auszahlen.    

Die Bezahlung erfolgt wie im folgenden beschrieben ; die Fristen verstehen sich in Kalendertagen ab dem Ende des betreffenden Monats. Innerhalb von 15 Tagen erhält der Partner, wenn die Mindestsumme von 50 Euro netto überschritten ist, per Mail eine Aufforderung zur Rechnungsstellung mit einer Proforma-Musterrechnung. Er hat dann 20 Tage Zeit, um seine Rechnung per Post an folgende Adresse zu schicken:

ADDVISEMEDIA
Accorhotels.com Affiliation Service
5 rue Jules Lefebvre
F - 75009 Paris
Frankreich

Die Rechnung wird dann innerhalb einer Frist von maximal 45 Tagen bezahlt, sofern sie formgerecht und innerhalb der gewünschten Frist (siehe oben) eingeht.

Eine Transaktion entspricht dem Umsatz, der durch eine Netto-Reservierung erzielt wird,
d. h. eine durch einen Internauten auf dem Umweg über den Partnerauftritt auf der Accor-Website getätigte Reservierung von einer oder mehreren Übernachtungen, die vom Internauten auch wirklich verbracht wurden.

Accor behält sich das Recht vor, jederzeit Art und Betrag der in vorliegender Partnerschaftsvereinbarung genannten Vergütungen unter Einhaltung einer Frist von 15 Tagen per E-Mail zu ändern.

Der Partner haftet für jede betrügerische Handlung (insbesondere künstliche Erhöhung der Klick-Zahl) und kann deshalb für solcherart erzeugte Frequentierung keine Vergütung erhalten. Die Firma Accor unterrichtet hiermit den Partner, dass sie sich die Möglichkeit vorbehält, die Echtheit der generierten Klicks zu überprüfen.

6 - Dauer - Kündigung

Die vorliegende Partnerschaft wird mit dem Partner nicht exklusiv und auf unbestimmte Dauer geschlossen, und zwar ab Datum des vorstehend definierten Inkrafttretens, wobei jede der Parteien die Partnerschaft jederzeit durch Unterrichtung der anderen Partei per Einschreiben mit Rückschein fristlos aufheben kann.

Accor kann den Vertrag per einfacher Benachrichtigung des Partners für den Fall fristlos aufheben, dass der Partner eine oder mehrere Klauseln der vorliegenden Sonderbedingungen nicht beachtet.

7 - Haftungsbeschränkung

Accor gibt keine Erklärung oder Gewährleistung zum Partnerschaftsprogramm, Funktionieren ihrer Web-Präsenz oder zu den auf ihrer Website verkauften Leistungen ab. Außerdem übernimmt Accor keine Garantie dafür, dass der Betrieb von Accorhotels.com ununterbrochen und fehlerfrei stattfindet. Accor kann für Folgen aus Unterbrechungen oder Fehlern nicht haftbar gemacht werden.

Die Vereinbarung stellt keine Exklusivitätsbeziehung zwischen Partner und Accor her.

Accor haftet weder für direkte, indirekte oder spezielle Schäden noch für Umsatz-, Ertrags- oder Datenverluste, die sich aus der Anwendung des Accorhotels-Partnerschaftsprogramms ergeben.

Überdies ist die auf das Partnerschaftsprogramm entfallende Accor-Haftung auf die Gesamtsumme beschränkt, die dem Partner aus § 5 der vorliegenden Sonderbedingungen gezahlt worden ist.

8 - Vertraulichkeit

Während der Dauer seiner Teilnahme am Accorhotels-Partnerschaftsprogramm erhält der Partner Informationen über Accor, die nicht öffentlich sind (nachstehend « Vertrauliche Informationen »). Die Vertraulichen Informationen umfassen insbesondere alle Auskünfte über die im Programmrahmen erfolgten Hotelreservierungen sowie Zugang zum Extranet.
Der Partner erkennt an, dass :
(a) die Vertraulichen Informationen ausschließliches Eigentum von Accor bleiben.
(b) er die Vertraulichen Informationen nur in dem Ma ß e verwendet, wie es für seine Teilnahme am Partnerschaftsprogramm erforderlich ist,
(c) er die Vertraulichen Informationen an eine natürliche oder juristische Person oder andere Dritte nicht weitergibt.
Diese Vertraulichkeitspflicht besteht für die Dauer eines (1) Jahres nach Kündigung der Vereinbarung fort.

9 - Meinungsverschiedenheit - Anwendbares Recht

Die Partnerschaft wird durch französisches Recht geregelt.

Bei Meinungsverschiedenheit über Auslegung, Erfüllung oder Aufhebung der vorliegenden Partnerschaftsvereinbarung verpflichten sich die Parteien, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Bei Nichtzustandekommen eines Vergleichs wird die Angelegenheit der Gerichtsbarkeit in Paris zur Entscheidung vorgelegt.

10 - Verschiedenes

Accor kann jederzeit die Zurverfügungstellung von Online-Dienstleistungen und/oder ihres Partnerschaftsprogramms vorübergehend oder endgültig fristlos aufheben. Accor ist aus diesem Grund dem Partner nicht schadenersatzpflichtig.

Der Partner bestätigt, dass er die vorliegenden Sonderbedingungen gelesen, von ihnen Kenntnis genommen hat und Wortlaut und Bedingungen anerkennt. Der Partner hat in freier Selbstbestimmung das Interesse einer Teilnahme am Partnerschaftsprogramm bekundet und kann sich nur auf Erklärungen, Garantien oder Engagements berufen, die in den vorliegenden Sonderbedingungen ausdrücklich erwähnt sind.


Ich erkläre hiermit, von den vorliegenden Sonderbedingungen des Accorhotels-Partnerschaftsprogramms Kenntnis genommen zu haben. Ich akzeptiere die Bedingungen als juristischen Rahmen unserer Partnerschaft.
Ich bestätige, dass die elektronische Unterschrift den Beweis meines Engagements darstellt.
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