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Die französische Aktiengesellschaft Accor S.A, nachfolgend "Accor" genannt, hat ein Partnerprogramm ausgearbeitet, dessen Ziel es ist, einen Hyperlink zwischen der Website Accorhotels.com, die derzeit unter der URL-Adresse http://www.accorhotels.com erreichbar ist - nachfolgend "Website Accorhotels" genannt - und der Website des Vertriebspartners - nachfolgend "Partner-Website" genannt - einzurichten.
Dieser Hyperlink ermöglicht es den Besuchern der Partner-Website mittels eines Accorhotels Icons, Banners oder einer Suchmaschine, die auf eine Internetseite der Website Accorhotels.com verweisen, auf die Website Accorhotels.com weitergeleitet zu werden, um eine bestimmte Anzahl an Hotelzimmern zu buchen.

Als Gegenleistung zur Einrichtung des besagten Hyperlinks auf der Partner-Website zahlt Accor dem Vertriebspartner eine vertraglich festgelegte Vergütung wie im nachstehenden § 5 ausgeführt. Diese errechnet sich nach der Zahl der von den Website-Besuchern der Partner-Website gebuchten Bruttoübernachtungen.

Unter gebuchter Bruttoübernachtung versteht man jede auf Accorhotels.com gebuchte Übernachtung, unabhängig davon, ob das Hotelzimmer in Anspruch genommen oder storniert wurde.


1 - Teilnahmebedingungen

Im Hinblick auf den kommerziellen Aspekt dieser Partnerschaft behält sich Accor das Recht vor, Partnerschaftsanträge nach freiem Ermessen und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Zurückgewiesen werden beispielsweise insbesondere solche Websites, die direkt oder indirekt:

- Gewalt verherrlichende, rassistische oder verleumderische Bilder oder Texte enthalten oder zu jeglicher Art von Radikalismus oder Diskriminierung aufrufen,

- pornografische, erotische, religiöse, politische oder andere Inhalte verbreiten,

- geltende Gesetze, Verordnungen und die Rechte Dritter verletzen,

- oder in anderer Weise das Markenimage von Accor oder deren Vertriebspolitik schädigen können.

2 - Pflichten von Accor

Die Buchung von Hotelzimmern kommt direkt zwischen den Besuchern der Partner-Website und der Firma Accor zustande, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Buchung und die sich daraus ergebenden Leistungen verantwortlich ist, da Accor das Inhaberrecht für die Buchung des Kunden hat.

Accor trägt voll und ganz die Verantwortung für den Buchungseingang und die Buchungsbearbeitung und für die zu erbringenden Dienstleistungen, nachdem der Internetnutzer diese veranlasst hat: Buchung, Bestätigung per Kreditkarte, Stornierung.

3 - Pflichten des Vertriebspartners

3-1 Allgemeine Pflichten

Während der gesamten Dauer der Partnerschaft verpflichtet sich der Vertriebspartner:

- Dass seine Website keinen direkten oder indirekten Link zu Websites beinhaltet, die:
- Gewalt verherrlichende, rassistische oder verleumderische Bilder oder Texte enthalten oder zu jeglicher Art von Radikalismus oder Diskriminierung aufrufen,

- pornografische, erotische, religiöse, politische oder andere Inhalte verbreiten,
- geltende Gesetze, Verordnungen und die Rechte Dritter verletzen,
- oder in anderer Weise das Markenimage von Accor oder deren Vertriebspolitik schädigen können.

- die in Form von grafischen Elementen dargestellten Accor Logos und Markennamen in ihrer ursprünglichen Form zu belassen und diese keinesfalls zu verändern
- die zur Erstellung der Verlinkung mit der Website Accorhotels.com und mit weiteren Websites der Marken des Accor Hotelkonzerns erforderlichen HTML-Codes nicht zu verändern,

- die von Accor oder von Tradedoubler bereitgestellten Links nur zu dem Zweck zu verwenden, dass die Website-Besucher des Vertriebspartners auf die Website Accorhotels und auf weitere Websites der Marken des Accor Hotelkonzerns zugreifen können,

- dass seine Website keine Computerviren, Trojaner und sonstige bösartige Software beinhaltet, insbesondere Codes und Anweisungen, mit denen auf von Accor oder einem Dritten genutzte Daten, Dateien und Computerprogramme zugegriffen werden könnte bzw. mit denen diese verändert, gelöscht oder beschädigt werden könnten,

- bei Kündigung der vorliegenden Partnerschaft durch die eine oder andere Partei die Verknüpfung mit Accorhotels.com aufheben zu lassen und Gebrauch und/oder Reproduktion der Accor-Logos und Accor-Marken, in welcher Form auch immer, zu beenden,

- Accor vollumfänglich für alle Verluste, gleich welcher Art, zu entschädigen, die Accor aufgrund einer Reklamation eines Dritten erleidet, die aus der Nichteinhaltung der Pflichten des Vertriebspartners im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen resultiert.

- alle Links zur Website Accorhotels.com zu entfernen, falls eine der beiden Parteien die Partnerschaft beendet, und jedwede Nutzung und/oder Vervielfältigung, gleich welcher Art, von Accor Logos oder Markennamen einzustellen,

Ganz allgemein sichert der Vertriebspartner zu, dass er alles unterlässt beziehungsweise nichts zulässt, was in irgendeiner Art und Weise die Rechte der Firma Accor (einschließlich deren Urheber- und gewerbliche Schutzrechte) oder die eines Dritten, gleich welcher Art und welcher Rechtsordnung unterliegend, verletzen kann.

3-2 Pflichten in Zusammenhang mit der Werbung
Während der gesamten Dauer der Partnerschaft verpflichtet sich der Vertriebspartner:

- Keine Keywords, die in irgendeiner Form den Accor gehörenden Domain- oder Markennamen bzw. deren abgeleiteten Schreibversionen ähneln, bei Internet-Suchmaschinen oder einem Webmarketing-Dienstleister (z. B.: Google, Yahoo usw.) zu erwerben. Der Partner hält sich strikt an die Webmarketing- und Advertising-Politik des Partnerprogramms Accorhotels.com. Mehr Infos (E-Mail: affilies_frh@accor-hotels.com),

- keine Domainnamen einzurichten, die einen oder mehrere richtig oder falsch geschriebene Markennamen beinhalten, die Accor gehören,
- keine Subdomain anzulegen, die einen oder mehrere richtig oder falsch geschriebene Markennamen beinhaltet, die Accor gehören,
- im HTML-Code der Internet-Seiten seiner Website keine Markennamen zu verwenden, die Accor gehören, damit diese in den Suchmaschinen gefunden werden,
- keine Accor gehörende Marken im HTML-Kode der Seiten seiner Web-Präsenz zu verwenden, um damit in den Suchmaschinen hervorzutreten.

- ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Accor keine Werbung zu betreiben, in der einer der Accor gehörenden Markennamen genannt wird,

- jeden Domainnamen umgehend wieder freizugeben, der vor Vertragsabschluss eingerichtet wurde und der einen oder mehrere Accor gehörende Markennamen beinhaltet, und zwar ohne dass für Accor Kosten entstehen,

- für jede per E-Mail versandte Werbung verpflichtet sich der Vertriebspartner, die §§ 20, 21 und 22 des Gesetzes Nr. 2004-575 vom 21. Juni 2004 (französisches Gesetz über den Datenschutz in der digitalen Wirtschaft) zu beachten, das vor allem eine eindeutige Identifizierung des Absenders der Nachricht und des Inhalts vorsieht.


4 - Inkrafttreten

Die Teilnahme des Partners am Partnerprogramm Accorhotels tritt in Kraft, sobald die Bewerbung des Partners von Tradedoubler im Auftrag von Accor S.A. angenommen wurde und der Partner eine Bestätigungsmail erhalten hat, die ihn darüber in Kenntnis setzt, dass er ab sofort auf seiner Website alle Arten von Links, Bannern oder Buttons mit Links zur Website Accorhotels.com einrichten darf.


5 - Vergütung

Eine Vergütung steht dem Vertriebspartner erst zu, wenn er von Tradedoubler eine E-Mail erhalten hat, in der die Annahme seiner Bewerbung bestätigt wird und die ihm die Einrichtung des Hyperlinks zur Website Accorhotels.com gestattet.

Berechnungsbasis für die Vergütung ist die Anzahl der Nettoübernachtungen, d.h. die tatsächliche Anzahl der Übernachtungen, welche über die Website des Affiliate-Partners gebucht wurden. Eventuelle nachträgliche Stornierungen und Änderungen, die über einen anderen Verkaufskanal als Internet (zum Beispiel direkt im Hotel) vorgenommen wurden, werden von der Vergütung abgezogen.

Die Vergütung wird vom Gesamtbetrag des Auftrags berechnet, unabhängig von der Anzahl an Nächten, die über die Partner-Website gebucht wurden, und ohne Abrechnung der Stornierungen und Umbuchungen. Um uns vor jeglichem Betrug bei der Buchung zu schützen, werden die von einem Vertriebspartner getätigten Buchungen regelmäßig überprüft. Im Falle eines Betrugs behält

sich Accor das Recht vor, die Teilnahme des Vertriebspartners am Partnerprogramm auszusetzen bzw. zu beenden und alle ausstehenden Provisionszahlungen zu streichen.

Eine Vergütung, die auf Grundlage der über Accorhotels.com getätigten Bruttobuchungen berechnet wird.* :

  • 8 % auf Übernachtungen in den Sofitel, Pullman, MGallery, Lucien Barrière Hotels
  • 6 % auf Übernachtungen in den Novotel, Mercure, Suitehotel und Adagio Hotels
  • 3 % auf Übernachtungen in den Ibis und All Seasons Hotels
  • 1,5 % auf Übernachtungen in den Etap Hotel, HotelF1 und Formule 1 Hotels
* der Provisionssatz wird vom Gesamtbetrag des Buchungsauftrags berechnet, unabhängig von der Anzahl der gebuchten Nächte.
Die Provisionen werden am Ende eines jeden Monats ausbezahlt, sofern die kumulierte Auszahlungssumme mindestens 50 Euro (ohne Steuern) beträgt und sofern TradeDoubler die Zahlungen für die im Auftrag des Partnerprogramms Accorhotels.com durchgeführten Leistungen erhalten hat. Liegt der dem Partner zustehende kumulierte Provisionsbetrag unter diesem Wert, so wird der jeweilige Betrag automatisch auf den Folgemonat übertragen. Die Rechnung wird dann innerhalb einer Frist von längstens 45 Werktagen ab dem Tage der Buchung beglichen. Accor behält sich das Recht vor, Art und Betrag der in diesem Partnerschaftsvertrag genannten Vergütungen jederzeit ändern zu dürfen. Der Partner wird per E-Mail 15 Tage im Voraus über die Änderungen informiert.


6 - Laufzeit - Kündigung

Die Teilnahme des Partners am Partnerprogramm Accorhotels.com ist unbefristet. Sie beginnt mit dem Tag des Inkrafttretens, wie nachfolgend in Paragraf 4 festgelegt. Jede der beiden Parteien kann die Partnerschaft jederzeit und mit sofortiger Wirkung durch ein an die andere Partei adressiertes Einschreiben mit Rückschein beenden.

Accor kann den Vertrag durch ein an den Vertriebspartner adressiertes Schreiben mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Vertriebspartner eine oder mehrere Klauseln der Vertragsbedingungen missachtet.

7 - Haftungsbeschränkung

Accor garantiert weder eine ständige Verfügbarkeit der Website www.accorhotels.com noch haftet Accor für auftretende Fehler. Accor kann nicht für die aus den Unterbrechungen und Fehlern resultierenden Folgen haftbar gemacht werden.
Accor haftet nur für Direktschäden, die aus der Anwendung des Partnerprogramms Accorhotels resultieren.
In diesem Fall ist die Haftung von ACCOR auf den Gesamtbetrag der Summen begrenzt, die dem Vertriebspartner gemäß Paragraf 5 innerhalb der letzten sechs (6) Monate bezahlt wurden.

8 - Datenschutz

Während seiner Teilnahme am Partnerprogramm Accorhotels hat der Vertriebspartner Zugriff auf Daten, die ACCOR als vertraulich einstuft, insbesondere auf Daten in den Hotelbuchungen und bei der Bearbeitung der generierten Buchungen (nachfolgend "Vertrauliche Daten" genannt).

Für den Zeitraum seiner Teilnahme am Partnerprogramm Accorhotels.com und ab dem Zeitpunkt, ab dem er Zugang zu den Vertraulichen Daten hat, verpflichtet er sich:

diese Daten geheim zu halten, die gleichen Maßnahmen zu ergreifen, die er selbst zum Schutz seiner eigenen vertraulichen Daten ergriffen hätte, um deren Veröffentlichung oder Verbreitung an Dritte zu verhindern, die Daten nur an diejenigen seiner Mitarbeiter weiterzugeben, die diese zur Durchführung des Partnerprogramms Accorhotels kennen müssen, sie nur für die Zwecke von ACCOR zu verwenden, alle von ACCOR erhaltenen Datenträger mit vertraulichen Daten an ACCOR zurückzugeben und/oder zu löschen.

Jede Verbreitung durch den Vertriebspartner an Dritte macht ihn haftbar, und ACCOR kann unverzüglich ohne Vorankündigung und ohne Entschädigung seine Teilnahme am Partnerprogramm Accorhotels kündigen, und dies unbeschadet der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen seitens ACCOR.

Diese Verpflichtung endet ein (1) Jahr nach dem Ablauf oder der Kündigung des zwischen ACCOR und dem Vertriebspartner abgeschlossenen Vertrags.

9 - Streitigkeiten - Gerichtsstand

Im Falle von Streitigkeiten zur Auslegung, Durchführung oder Kündigung, der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Programms, dieses Partnerschaftsvertrags verpflichten sich die Vertragsparteien zu einer gütlichen Einigung. Kommt es nicht zu einer Einigung, wird als Gerichtsstand das zuständige Gericht in Paris vereinbart.

10 - Verschiedene Bestimmungen

Accor kann jederzeit und ohne Vorankündigung vorübergehend oder endgültig die Bereitstellung von Onlinediensten und/oder seines Partnerprogramms beenden. Accor ist diesbezüglich zu keiner Entschädigung gegenüber dem Vertriebspartner verpflichtet. Der Vertriebspartner bestätigt, dass er die Sonderbedingungen gelesen und zur Kenntnis genommen hat, und Wortlaut und Bedingungen anerkennt. Der Partner hat in freier Selbstbestimmung das Interesse einer Teilnahme am Partnerschaftsprogramm bekundet und kann sich nur auf Erklärungen, Garantien oder Verpflichtungen berufen, die in diesen Sonderbedingungen ausdrücklich erwähnt sind.


Ich erkläre hiermit, von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Accorhotels Partnerprogramms Kenntnis genommen zu haben. Ich akzeptiere die Bedingungen als juristischen Rahmen für unsere Partnerschaft.

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